Sind Sie sicher, dass Sie den Unterschied zwischen einem TOR und einer STRASSENSCHRÄNKE kennen?
Unser Ziel ist es, Kunden und Endverbrauchern klare und nützliche Informationen sowie wichtige Erklärungen bereitzustellen, um ein tieferes Verständnis zu gewährleisten und ihnen zu helfen, fundiertere Kaufentscheidungen zu treffen.
![]() FRAGE | ![]() TORE | ![]() STRASSENSCHRÄNKE |
Gelten sie als automatische Tore? | JA, sie müssen jedoch ordnungsgemäß zertifiziert und konform nach der europäischen Norm UNI EN 13241:2016 erklärt werden. | NEIN, sie sind lediglich Vorrichtungen zur Regelung der Zufahrt für Fahrzeuge. |
Sind sie auch bei Fußgängerverkehr sicher? | JA, sofern sie konform mit den oben genannten Vorschriften erklärt wurden. | NEIN, sie sind nur für den Durchgangsverkehr geeignet. Sie können auch für Fußgänger geeignet sein, sofern entsprechende Sicherheitsvorrichtungen angebracht werden. Sie können jedoch niemals als automatische Tore betrachtet werden. |
Ist nach geltendem Recht eine CE-Kennzeichnung für solche Geräte erforderlich? | JA, es ist vorgeschrieben. Alle nach dem 05. Mai 2005 installierten Tore müssen mit einem entsprechenden CE-Kennzeichen versehen werden. | JA, es ist vorgeschrieben. Alle Straßenbarrieren müssen mit einem entsprechenden CE-Kennzeichen versehen sein. |
Sind sie tatsächlich „Maschinen“ und müssen daher alle Vorschriften der „Maschinenrichtlinie“ einhalten? | JA | JA |
Müssen für das periodische Wartungsprogramm die Vorschriften der Maschinenrichtlinie beachtet werden? | JA (alle sechs Monate) | JA (alle sechs Monate) |
Kann die Öffnungsgeschwindigkeit auf Wunsch des Endnutzers erhöht werden? Offensichtlich all dies kompatibel mit seinen technischen Eigenschaften. | NEIN, Tore unterliegen strengeren Vorschriften für ihren sicheren Betrieb und werden einer Aufprallprüfung unterzogen. | JA, aber immer und nur für die Durchfahrt von Fahrzeugen. |
Können die Sicherheitsvorrichtungen (Fotozellen, Laser usw.) beim Öffnen umgangen werden? | NEIN, ist absolut verboten. Die Bewegungssicherheit des Tores selbst wäre gefährdet. | JA, aber nur für einen Durchgang für Fahrzeuge und immer mit entsprechender Beschilderung. |
Kann eine Person, die sie unbefugt überquert, als unbefugtes Betreten angesehen werden? | JA, (Sie sind beschwerdepflichtig/beschwerdefähig) | NEIN |
Wer trägt die Verantwortung, wenn eine Person sie unbefugt überquert und sich unglücklicherweise auf dem Grundstück verletzt? | Die Verantwortung liegt allein beim Täter. | Die volle Verantwortung und eventuelle Schäden liegen beim Eigentümer des Geländes, der es versäumt hat, es sicher zu machen. |
Könnte die Versicherungsgesellschaft im Falle eines Diebstahls innerhalb der Immobilie behaupten, dass der Bereich nicht ausreichend gesichert und geschützt war? | NEIN | JA, in allen Bereichen, in denen eine Straßensperre installiert ist, besteht kein Versicherungsschutz für Diebstahl oder Verletzungen durch Unbefugte. |
Ist es möglich, eine Zertifizierung zu beantragen und zu erhalten, wenn sie zum Schutz von Hebebühnen verwendet werden, um Personen vor Abstürzen zu schützen? | JA, und sie können auch die Funktion von zertifizierten Schutzgeländer haben. ![]() | NEIN, der Einbau zum Schließen von Hebebühnen stellt einen schweren Verstoß gegen das Gesetz dar. ![]() |