Dezentrale Steuereinheit
AVANTGATES-Toranlagen werden oftmals mit dezentraler Steuereinheit eingebaut. Eine seiner wichtigsten Vorteile, die folgende Punkte sichern:
• SICHERHEIT: bei Einbruch befinden sich die Befehlgeräte in einem geschlossenen Raum und meistens durch besonderen Alarmanlagen geschützt.
• KEIN LÄRM – das Tor liegt in unmittelbarer Nähe des Antriebs und erfordert absolute Stille.
• EINFACHE und SICHERE Wartung: Wartungsarbeiten können bequem an einem geschlossenen und sicheren Ort durchgeführt werden, weit weg von Gefahr oder bei schlechtem Wetter.
• EXTREMEN KLIMAWANDEL – Diese Lösung wird an Standorten wo der Betrieb unter extremen Klimabedingungen arbeitet, eingebaut. Dadurch werden elektronische Funktionsstörungen, die in der Regel bei hohen und niedrigen Temperaturen am stärksten zu Problemen neigt, verhindert.
• ÜBERSCHWEMMUNGSGEFAHR – die Installation ist auch dort möglich, wo Überschwemmungsprobleme auftreten könnten.
Gefahrenzone (Naturkatastrophen)
Das Avantgates-Tor schließt auch Bereiche die vorübergehend unzugänglich aufgrund von Erdrutschen und Schlammlawinen gesperrt werden müssen.
Erdrutsche werden meist durch anhaltende Regenfälle und Starkregen ausgelöst, da der starke Niederschlag die Bodenschichten auflöst und auseinander schwemmt. Diese sind auch Bergrutsch oder Massenschwerebewegung genannt.
Zusammen mit der Katastrophenschutz von San Leo wurde ein Entwurf ausgearbeitet, wo man die Verwendung des hydraulisch motorisierten Vertikaltors beteiligt.
Die AVANTGATES elektronische Steuereinheit und seine technologische Innovation ist mit einem besonderen System ausgestattet, daß die im Boden eingesetzten Sensoren in Verbindung sind. Bevor es zu einem Erdrutsch kommt, wodurch Personen oder Transportmittel durch das Ablösen des felsigen Hügels in Gefahr wären, ist das Tor bereits geschlossen.
Selbstverständlich wird alles in Beachtung der Vorschriften, die die Vorbeugung gegen jede Art von geologischen Störaussprung regeln, durchgeführt: Gesetzesdekret 180 vom 11. Juni 1998 die Richtlinie 2007/60 / EG, die Richtlinie 2000/60 / EG, Gesetzesverordnung 49/2010, Dekret 152/2006, Prime Ministerialerlass vom 29. September 1998 und Gesetzesverordnung 219/2010.